Person/Konzept Leistungen Informationen nach EU-DL aktuell 
 

 

 

Für die Berechnung des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts wie auch eines Steuerberaters hat der Gesetzgeber Gebührenordnungen erlassen. Diese sind teilweise zwingend, teilweise nur dann ausschlaggebend, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Abrechnungsgrundlage unterscheidet sich also je nach zugrundeliegender Fallgestaltung.

Gerichtliche Verfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem dazu ergangenen Vergütungsverzeichnis abgerechnet. Vertretung gegenüber dem Gegner, auch gegenüber Behörden, wird im allgemeinen ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Im Bereich des Steuerrechts vereinbare ich für die laufende Buchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldungen Pauschalpreise, abhängig nach Arbeitsanfall. Soweit laufende rechtliche Beratung daneben gewünscht wird, passe ich den Pauschalpreis entsprechend an. Die jährlichen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer) inklusive des Jahresabschlusses (Einnahme-Überschußrechnung oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) berechne ich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Weitere Leistungen, vor allem Gestaltung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung wird nach vorher vereinbartem Stunden- oder Pauschalhonorar abgerechnet.