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Für die Berechnung des Vergütungsanspruchs
eines Rechtsanwalts wie auch eines Steuerberaters hat der Gesetzgeber
Gebührenordnungen erlassen. Diese sind teilweise zwingend,
teilweise nur dann ausschlaggebend, wenn nichts Abweichendes
vereinbart wurde. Die Abrechnungsgrundlage unterscheidet sich
also je nach zugrundeliegender Fallgestaltung.
Gerichtliche Verfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
bzw. dem dazu ergangenen Vergütungsverzeichnis abgerechnet.
Vertretung gegenüber dem Gegner, auch gegenüber Behörden,
wird im allgemeinen ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
abgerechnet. Im Bereich des Steuerrechts vereinbare ich für
die laufende Buchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldungen
Pauschalpreise, abhängig nach Arbeitsanfall. Soweit laufende
rechtliche Beratung daneben gewünscht wird, passe ich den
Pauschalpreis entsprechend an. Die jährlichen Steuererklärungen
(Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer) inklusive des
Jahresabschlusses (Einnahme-Überschußrechnung oder
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) berechne ich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Weitere Leistungen, vor
allem Gestaltung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sowie
steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung wird nach vorher
vereinbartem Stunden- oder Pauschalhonorar abgerechnet.
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