Person/Konzept Honorare Informationen nach EU-DL aktuell 

 

Steuerrecht

   

Gesellschaftsrecht

 

Im Gesellschaftsrecht berate und vertrete ich in allen Situationen, also bei Gründung einer Gesellschaft, bei Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern sowie bei Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft.

Gesellschaftsrecht meint das Recht der zivilrechtlichen Gesellschaften, vor allem Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften. Bedeutung gewinnt Gesellschaftsrecht in jedem Fall wenn zwei Rechtssubjekte etwas zusammen mit einem gemeinsamen Ziel machen. Dabei kann man sich nicht aussuchen ob man in einer Gesellschaft ist. Wenn mehrere sich zur Erfüllung eines gemeinsamen Zwecks verbinden befinden sie sich zwingend in einer Gesellschaft (§ 705 BGB).

Die Gesellschaft beginnt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Ein solcher kann mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Mein dringender Rat ist jedoch den Gesellschaftsvertrag schriftlich und nach rechtlicher Beratung abzufassen. Verträge macht man solange man sich verträgt. Wenn später Streit aufkommt ist dies nicht nur nervenaufreibend und kostenintensiv, es kann auch zu einer existenziellen Bedrohung werden, weil die gemeinsam geführte Unternehmung die Existenzgrundlage für die Beteiligten darstellt. Daher sollten gemeinsame Unternehmungen vorab mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag eine sichere Grundlage erhalten. Diese Beratung und Vertragsgestaltung können Sie – natürlich inklusive der einer Betrachtung der steuerlichen Aspekte - bei mir erhalten.

Bei der Erstellung und Bearbeitung von Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften mache ich darauf aufmerksam, dass neben den von mir erhobenen Honoraren in der Regel Vergütungen für die notarielle Beurkundung der Verträge anfallen.

Wenn später Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern auftauchen kann ich Sie auch vertreten, sowohl gegenüber Ihren Mitgesellschaftern als auch vor Gericht. Ob dabei eine einvernehmliche Verhandlungslösung oder aber ein streitiges Urteil angestrebt wird hängt von der konkreten Situation ab. Auf Grund meiner Kenntnissen über Bilanzierung und Unternehmensbewertungen kann ich Abfindungsansprüche berechnen bzw. kontrollieren.

   
sonstige rechtliche Beratung