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Steuern  

Ich berate in steuerlichen Angelegenheiten und bearbeite und fertige Ihre Steuererklärungen. Mein Kundenkreis umfasst dabei Steuerpflichtige aller Varianten, sowohl Selbständige als auch Nicht-Selbständige, Vermieter, Rentner usw.. Im Rahmen des Steuerrechts betreue ich im wesentlichen kleine Selbständige aller Art, also Handwerker, Händler, Künstler, Freiberufler, sowie kleinere Gesellschaften. Im Rahmen der Fertigung des Jahresabschlusses und der Erklärungen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) werden selbstverständlich handelsrechtliche Veröffentlichungspflichten mit erledigt.

 

- Steuererklärungen
- Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse
- Beratung und Begleitung von Existenzgründungen
- Gestaltungsberatung
- Einspruchsverfahren und Klagverfahren gegenüber Behörde und Gericht
- Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Unternehmensbewertungen

 


Gesellschaftsrecht

sonstige rechtliche Beratung



 

Steuererklärungen

Für Nicht-Selbständige, Vermieter und Rentner fertige ich Einkommensteuer- und Erbschaftssteuererklärungen. Weiter berate ich in erbschaftssteuerlichen Fragen.

Unternehmer müssen in der Regel mehr Erklärungen abgeben, so vor allem Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen. Wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, ist auch eine Körperschaftsteuererklärung zu fertigen. Diese Erklärungen werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahme-Überschußrechnung) mit gefertigt.

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Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse

Für Unternehmer und unternehmerisch tätige Gesellschaften biete ich das gesamte Leistungsspektrum zur Bearbeitung der täglichen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten an. Dieses umfasst Buchhaltung und Lohnbuchhaltung inklusive der umsatzsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen, Fertigung der Jahresabschlüsse als Einnahme-Überschußrechner oder Bilanzierender, Fertigung von Einkommensteuer-, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärungen. In der Regel erledige ich diese Tätigkeiten im Rahmen von Dauermandaten. Dabei wird immer die für den Mandanten günstigste Abwicklung gewählt.

Ich möchte an dieser Stelle die Bedeutung der häufig unterschätzten Buchführung für ein Unternehmen hervorheben. Nur über eine möglichst aktuelle Datenaufbereitung kann die Vielzahl von Vorfällen in einem Unternehmen sichtbar gemacht werden und der Unternehmenserfolg überwacht werden. Die laufende Überwachung ist zentral um unerwünschte Entwicklungen kurzfristig erkennen zu können und auf sie reagieren zu können, weiter, um Risiken rechtzeitig zu erkennen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Buchhaltung nicht vom Finanzamt entwickelt wurde, sondern von Kaufleuten.

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Beratung und Begleitung von Existenzgründungen

Durch hohe Arbeitslosigkeit und die Änderungen im Arbeitslosenhilferecht gewinnt die Perspektive der Selbständigkeit für viele Menschen eine neue Bedeutung. Im Rahmen einer Existenzgründungsberatung wird der Schritt in die Selbständigkeit begleitet.

Die Beratung kann dabei vielfältig sein. Am Anfang sind die Geschäftschancen, die Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsamt (oder bei größeren Vorhaben auch durch Förderbanken), sowie auch der Betriebsaufbau und die steuerlichen Pflichten Thema. In den ersten Jahren geht es dann um die Einführung des Unternehmens, Marketingberatung, Optimierung von betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Faktoren sowie eine Kontrolle der Kosten. Die Beratung kann sich in ein bis zwei Terminen erschöpfen oder sich in ein Dauermandat verwandeln. Zum Teil bietet es sich an, weitere Berater hinzuzuziehen, z.B. ein Marketing-Unternehmen.

Ich weise darauf hin, dass die Problematik der Selbständigkeit häufig überschätzt wird. Bei richtiger Steuerung kann eine Selbständigkeit mit relativ geringem formellen Aufwand aufgenommen werden, auch zum Beispiel aus der Arbeitslosigkeit bzw. aus dem ARGE-Bezug heraus.

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Gestaltungsberatung

Gestaltungsberatung wird vor allem zur steuerlichen Optimierung verwendet. Daneben ist Gestaltung notwendig bei Unternehmensnachfolge. Beide Varianten sind vor allem bei gut gehenden kleineren Unternehmen von Bedeutung.

Im Rahmen der Gestaltungsberatung können die rechtlichen Verhältnisse an die steuerliche Rechtslage angepasst werden. Häufig bietet sich die Beteiligung der Kinder an den Unternehmen an (sogenannte Familiengesellschaft). Bei einer solchen Gestaltung können sich jährliche Steuerersparnisse in Höhe von mehreren tausend Euro ergeben.

Des Weiteren ist Gestaltungsberatung notwendig bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, sowohl um einen gleitenden Übergang auf den oder die Nachfolger zu gewährleisten, als auch um steuerliche Katastrophen, so vor allem das Aufdecken von stillen Reserven mit einhergehender Steuernachzahlung, zu entgehen. Eine Nachfolgeregelung sollte ab dem 50´ten Lebensjahr des Unternehmenschefs ins Auge gefasst werden.

Bei Gestaltung ist Vorsicht geboten. Neben den komplexen steuerlichen Normen berührt die Gestaltung auch die ebenfalls komplexen gesellschaftsrechtlichen Normen. Weiter kann Sozialversicherungsrecht, Erbrecht usw. berührt werden. Eine Veränderung an einer Stelle kann eine, häufig unerwünschte, Änderung an einer ganz anderen Stelle hervorrufen. Eine undurchdachte Gestaltung kann daher zu erheblichen Schäden führen.

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Einspruchsverfahren und Klagverfahren gegenüber Behörde und   Gericht

Unabhängig davon was man von Schätzungen hält wird behauptet dass zwischen 50% und 80% der Steuerbescheide nicht der materiellen Rechtslage entsprechen. Dies liegt nicht notwendig am Finanzamt. Auch der Steuerpflichtige kann Abzugsposten übersehen haben.

Ich kann Ihren Steuerbescheid inhaltlich auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Dies ist natürlich vor allem notwendig wenn er nicht mit Ihrer Erklärung übereinstimmt. Wenn der Steuerbescheid nicht der Rechtslage entspricht führe ich ein Einspruchsverfahren durch. Für die Einlegung des Einspruchs ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Durch den Einspruch wird der Steuerbescheid „offen“ gehalten, er kann noch geändert werden. Wenn die Finanzverwaltung sich weigert den Steuerbescheid zu ändern muss Klage vor dem Finanzgericht gegen den Steuerbescheid erhoben werden.

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Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen

Der Rhythmus für steuerliche Betriebsprüfungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Viele Steuerpflichtige werden in diesen Prüfungen ausschließlich durch ihren Steuerberater vertreten. Häufig ist es sinnvoll, zusätzlich einen externen Berater hinzu zu ziehen. Durch fehlende vorherige Tätigkeit in der Angelegenheit ist der Blick auf die Sach- und Rechtslage unverfälscht. Durch Abstand zum örtlichen Finanzamt kann härter verhandelt werden. Der Prüfer muss bei einem Rechtsanwalt als Konterpart auch immer damit rechnen, dass nicht berechtigte Forderungen in einem finanzgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Die Forderungen der Prüfer können daher in der Regel auf ein vertretbares Maß reduziert werden. In den vergangenen Jahren habe ich, begünstigt durch die doppelte Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater, diverse steuerliche Betriebsprüfungen extern erfolgreich begleitet.

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Unternehmensbewertungen

Ich führe für Sie Unternehmensbewertungen durch. Derartige Bewertungen bezwecken in der Regel die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises für ein Unternehmen oder eines Anteils an einem Unternehmen. Im Rahmen des Gesellschaftsrechts wird über eine Unternehmensbewertung das Abfindungsguthaben des ausscheidenden Gesellschafters bzw. bei Gesellschafterwechsel der angemessene Kaufpreis ermittelt. Im Bereich des Erbschaftssteuerrechts ist in jedem Fall eine Unternehmensbewertung notwendig. Ob insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren – eine vereinfachte Wertermittlung aus dem Bewertungsgesetz – oder eine ausführlichere Unternehmensbewertung günstiger ist kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Grundsätzlich lege ich bei Unternehmensbewertungen die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vom IDW 2008 (IDW S1) zugrunde. Diese sind jedoch stark an börsennotierten Unternehmen orientiert, so dass für die in meiner Kanzlei bewerteten kleinen und mittleren Unternehmen begründete Abweichungen verwendet werden.

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